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28 Nov 11 Die Autoversicherung: Pflicht mit Ergänzungsmöglichkeiten

Die Autoversicherung besteht aus mehreren Komponenten, wobei lediglich die Haftpflichtversicherung in Deutschland zwingend vorgeschrieben ist. Zu den Möglichkeiten der Ergänzung der Autoversicherung gehört die Kaskoversicherung, mit den Möglichkeiten einer vollständigen Deckung (Vollkasko) oder einer begrenzten Absicherung (Teilkasko). Die Insassenunfallversicherung, der Autoschutzbrief und die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sind weitere Möglichkeiten zur Vervollständigung der Autoversicherung.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung

Die wichtigste Absicherung im Rahmen der Autoversicherung ist Pflicht. Da grundsätzlich jeder Bürger Schäden die er verursacht ersetzen muss und diese naturgemäß bei der Nutzung eines Fahrzeugs erheblich sein können, ist die KFZ-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Die gesetzlichen Deckungssummen betragen in Deutschland 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden, 1 Million Euro bei Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden. Auf Wunsch können diese Deckungssummen gegen einen Beitragszuschlag erhöht werden. Eine günstige Autoversicherung hält diesen Beitragszuschlag sehr gering. Grundsätzlich obliegen der KFZ-Haftpflichtversicherung die Prüfung der Haftungsfrage, die Bezahlung berechtigter Kosten und die Abwehr unbegründeter Ansprüche, notfalls vor Gericht. Eine nicht in Anspruch genommene Haftpflichtversicherung belohnt den Kunden mit dem sogenannten Schadensfreiheitsrabatt, der entscheidende Auswirkung auf die Prämienhöhe hat.

Die Kaskoversicherung: Schutz vor Kosten am eigenen Fahrzeug

Schäden am Fahrzeug werden von der Kaskoversicherung reguliert. Je nach Deckungsumfang wird zwischen Teil- und Vollkasko unterschieden. Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden, die durch Brand bzw. Explosion, Diebstahl, Wildschäden, Schmorschäden, Marderbiss und Folgeschäden sowie Schäden durch Hagel, Sturm, Überschwemmung oder Blitzschlag entstehen. Die Vollkaskoversicherung ergänzt diese Leistungen um Schäden am eigenen Fahrzeug, auch solche, die selbst verschuldet sind. Aber auch Vandalismusschäden und mutwillige Beschädigung durch Fremde werden ersetzt. Die Vollkaskoversicherung kennt ebenso wie die KFZ-Haftpflicht das System des Schadenfreiheitsrabattes, wobei Schäden, die im Rahmen der Teilkaskodeckung bezahlt werden, diesen Rabatt nicht belasten. Grundlagen zur Einstufung sind die Typenklasse des Fahrzeugs, die Regionalklasse, also der Ort, an dem das Fahrzeug angemeldet ist und die gewählte Selbstbeteiligung.

Weitere Optionen in der Autoversicherung.

Ergänzungsmöglichkeiten zur KFZ-Haftpflichtversicherung sind die Insassenunfallversicherung, der Schutzbrief und die Rechtsschutzversicherung.

Die Autoversicherung kann sinnvoll ergänzt werden. Ein Prämienvergleich sollte stets durchgeführt werden, da die Gesellschaften bei der Prämienkalkulation weitgehend frei sind.

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